Biokompatibilität – also die Unbedenklichkeit für Mensch und Natur – hat bei invicon höchste Priorität! Unsere Verbundwerkstoffe sind Weiterentwicklungen von Materialien aus der Dentalindustrie, wo sie bereits strengste Vorgaben und Normen zu erfüllen hatten. Diese Anforderungen behalten wir bei und übertragen sie auf unsere Werkstoffe.
Vom ersten Produktionsschritt bis hin zur fachgerechten Entsorgung garantieren wir für die konsequente Umsetzung der gesetzlichen Regelungen. Interne und externe Qualitätssicherungen begleiten diese Prozesse und machen jeden einzelnen Schritt transparent und nachvollziehbar.
Medizinisch bezeichnet man Werkstoffe als biokompatibel, wenn sie im direkten Kontakt mit lebendem Gewebe keinerlei negativen Einfluss auf deren Stoffwechsel ausüben. Als Weiterentwicklung solcher Materialien erfüllen sämtliche unserer Composites und Designwerkstoffe diese hohen Anforderungen nach ISO 10993.
REACH steht für „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe" (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) und ist eine Verordnung der Europäischen Union, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erlassen wurde. Alle invicon-Produkte erfüllen die REACH-Vorgaben.